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   BFH, 08.11.1955 - I 86/55 U   

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https://dejure.org/1955,732
BFH, 08.11.1955 - I 86/55 U (https://dejure.org/1955,732)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1955 - I 86/55 U (https://dejure.org/1955,732)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1955 - I 86/55 U (https://dejure.org/1955,732)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerfreiheit einer Privatkrankenanstalt - Voraussetzung für die Erteilung einer Konzession nach § 30 Reichsgewerbeordnung - Bindung der Steuergerichte an die Entscheidung der innerern Behörde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 62, 50
  • BStBl III 1956, 20
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.10.1953 - IV 410/52 U

    Ablehnung des Antrages auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung durch das

    Auszug aus BFH, 08.11.1955 - I 86/55 U
    In der Ablehnung des Antrags auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung durch das Finanzgericht könnte allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eine Verletzung des rechtlichen Gehörs erblickt werden, wenn die Möglichkeit naheliegen würde, daß bei weiterer Klärung des Sachverhalts in der mündlichen Verhandlung die Entscheidung anders ausgefallen wäre (vgl. Urteil IV 410/52 U vom 29. Oktober 1953, Slg. Bd. 58 S. 239. Bundessteuerblatt - BStBl - 1954 III S. 6).
  • BFH, 09.09.1954 - IV 605/53 U

    Gewährung einer Steuerbegünstigung für die Hingabe eines unverzinslichen

    Auszug aus BFH, 08.11.1955 - I 86/55 U
    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach keine allgemeine Bindung der Steuergerichte und Steuerbehörden an die Entscheidungen anderer Behörden besteht (vgl. Urteil IV 605/53 U vom 9. September 1954, Slg. Bd. 59 S. 240, BStBl III S. 303, und die dort angeführten weiteren Urteile), kann auf einen Fall wie den vorliegenden nicht angewendet werden.
  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 15/00 R

    Unterkunft und Verpflegung als Leistungen der Geburtshilfe in der gesetzlichen

    Die Konzessionserteilung stellt einen konstitutiven Verwaltungsakt dar (in diesem Sinne auch BFHE 62, 50, 53 f; 90, 519, 522 zur konzessionsabhängigen Steuerbefreiung).
  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 1/01 R

    Unterkunft und Verpflegung als Leistungen der Geburtshilfe in der gesetzlichen

    Die Konzessionserteilung stellt einen konstitutiven Verwaltungsakt dar (in diesem Sinne auch BFHE 62, 50, 53 f; 90, 519, 522 zur konzessionsabhängigen Steuerbefreiung).
  • BFH, 20.12.1967 - III 343/63

    Aufhebung einer angefochtenen Entscheidung bei Versagung des rechtlichen Gehörs

    Die Konzessionserteilung nach § 30 GewO stellt einen konstitutiven (rechtsschaffenden) Verwaltungsakt dar, auf dessen Ergehen und über dessen Inhalt ausschließlich die zuständige höhere Verwaltungsbehörde zu befinden hat (vgl. die Urteile des BFH I 86/55 U vom 8. November 1955, BFH 62, 50, BStBl III 1956, 20; III 357-359/58 U vom 18. März 1960, BFH 71, 47, BStBl III 1960, 263).
  • BFH, 14.07.1966 - V 12/63

    Umsatzsteuerfreiheit der im Betrieb einer Krankenanstalt erzielten Umsätze

    Die Entscheidung dieser Behörde über die Erteilung oder auch Versagung der Konzession ist, wie in dem zur Gewerbesteuer ergangenen Urteil I 86/55 U vom 8. November 1955 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 62 S. 50, BStBl III 1956, 20) ausgeführt ist, grundsätzlich für die Steuerbehörden und Steuergerichte bindend.
  • BFH, 26.10.1967 - V 40/65

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die Erforderlichkeit und den Zeitpunkt

    In erster Linie hat der Senat in dem Urteil V 250/58 vom 17. Dezember 1959 übereinstimmend mit der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil I 86/55 U vom 8. November 1955, BFH 62, 50, BStBl III 1956, 20) nochmals zum Ausdruck gebracht, daß die Erteilung oder der Entzug einer Konzession in die ausschließliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde fällt und von den Steuergerichten nicht zu prüfen ist.
  • BFH, 26.02.1957 - I 196/56 U

    Wohnungsbauszuschuss eines Arbeitgebers als Betriebsausgabe - Volle Absetzbarkeit

    Das Finanzgericht hat auch der Bescheinigung des Amts für Wohnungswesen zutreffend keine rechtliche Bedeutung beigemessen (vgl. die Entscheidung des erkennenden Senats I 86/55 U vom 8. November 1955, Slg. Bd. 62 S. 50, Bundessteuerblatt - BStBl - 1956 III S. 20).
  • BFH, 18.03.1960 - III 357/58 U
    Der I. Senat hat in seinem Urteil I 86/55 U vom 8. November 1955 ( BStBl 1956 III S. 20, Slg. Bd. 62 S. 50) ausgesprochen, daß die Konzessionserteilung einen konstitutiven (rechtschaffenden) Verwaltungsakt darstelle; wenn das Vorliegen eines solchen Verwaltungsaktes Tatbestandsvoraussetzung für eine Steuerbefreiungsvorschrift sei, müsse die Entscheidung der Verwaltungsbehörde für Steuerbehörden und Steuergerichte bindend sein.
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